Chronisch kranke Patienten können sich von Medikamenten-Zuzahlungen befreien lassen. Schon jetzt können dafür Anträge gestellt werden. In Deutschland profitieren etwa 7 Millionen gesetzlich Versicherte von derartigen Befreiungen. Bei rezeptpflichtigen Arzneimitteln beträgt die Zuzahlung genau zehn Prozent des Preises, mindestens aber fünf und höchstens zehn Euro.
Gesetzlich Versicherte, die ein planbares Einkommen haben – etwa eine monatliche Rente – und regelmäßige Zuzahlungen auf ärztlich verordnete Medikamente erwarten, können die entsprechenden Anträge bei ihrer Krankenkasse einreichen. Das empfiehlt der Deutsche Apothekerverband (DAV), da alle Befreiungen jedes Jahr neu beantragt werden müssen. Erwachsene können eine Befreiungsbescheinigung beantragen, sofern ihre finanzielle Belastung zwei Prozent des jährlichen Bruttoeinkommens schon überschritten hat oder noch überschreiten wird. Bei chronisch kranken Patienten ist es ein Prozent. Unter www.aponet.de/zuzahlungsrechner steht Nutzern ein spezieller Rechner bereit, der diese jeweilige finanzielle Belastungsgrenze errechnet.
Fotocredits: ABDA Bundesvgg. Dt. Apothekerverbände
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