Düsseldorf – Verträge von Fitnessstudios sind oft günstiger, wenn sie ein oder gar zwei Jahre lang laufen. Doch wie steigt jemand da wieder aus, wenn er sich ernsthaft verletzt oder gar dauerhaft erkrankt und keinen Sport mehr machen kann?
Mitglieder sollten in dem Fall ihren Arzt um eine Bestätigung bitten. Dann ist eine außerordentliche Kündigung des Vertrags möglich. Darauf weist die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hin.
Der Arzt braucht lediglich die Sportunfähigkeit zu bescheinigen – ohne Angabe der Erkrankung. Dann sollte man innerhalb von zwei Wochen den Vertrag kündigen. Wichtig ist hierbei das Eingangsdatum von Schreiben und Attest im Studio. Die Verbraucherschützer raten zum Senden via Einschreiben mit Rückschein. Alternativ lässt man sich den Empfang direkt vom Studio bestätigen.
Fotocredits: Klaus-Dietmar Gabbert
(dpa/tmn)
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